Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,


beim nächsten Autorechtstag wird es ums autonome Autofahren gehen. Wenngleich der Begriff ein wenig doppelt-gemoppelt klingt, wird uns dieses Thema zukünftig intensiv beschäftigen. So z. B. die Frage, wie man das Ganze programmiert, wenn sich die Software in einer Unfallsituation zwischen Kind und Rentner entscheiden soll.
Die aktuellen Probleme bei Jeep lassen erahnen, dass da noch weit mehr auf uns zukommt:


http://www.berliner-zeitung.de/panorama/sicherheitsluecke-bei-jeep-cherokee-hacker-uebernehmen-kontrolle-ueber-fremdes-auto,10808334,31288028

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Zurück zum Thema "Kurskorrektur" beim BVfK von letzter Woche. Danke für die vielen Rückmeldungen, die den heutigen Qualitätskurs  ausschließlich bestätigt haben. 
Hier ein Beispiel:

Zur Frage 1:  Soll der BVfK großzügig mit solchen Wettbewerbsverstößen, wie dem fehlenden Hinweis auf eine Garantieverkürzung von mehr, als 14 Tagen?

Antwort: Der BVfK soll sich auch in Zukunft solchen Verstößen annehmen und unverzüglich abmahnen. Das Image der Branche steht auf dem Spiel. Großzügigkeit ist dann angebracht, wenn der Händler erstmals auffällt und tatsächlich naiv scheint.

Zur Frage 2: Sind Sie der Auffassung, dass die Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße nicht dem satzungsgemäßen Ziel der Förderung der Interessen von freien Kfz-Händlern entspricht…“

Antwort: Ich sehe keine Veranlassung, die Satzung zu ändern, so dass der BVfK auch in Zukunft die Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße aufnehmen kann und hoffentlich aufnehmen wird. 

 

Anmerkung: Es geht wohl derzeit auch weniger um eine Änderung, sondern um die Auslegung der heutigen Satzung dahingehend, dass jemand der Meinung ist, dass das Abmahnen von Versäumnissen, wie z.B. dem Hinweis auf eine deutlich verkürzte Neuwagengarantie nicht im Einklang mit der Satzung steht, weil damit dem Satzungsauftrag, den Freien Kfz-Handel zu fördern, nicht gedient wird - quasi um die Ecke gedacht. 

 

Wichtig: Wir haben das Thema noch nicht ad-acta gelegt und möchten nochmals um Rückmeldung bitten - auch diejenigen, die anderer Meinung sind.

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Santander Konditionen verlängert 


SANTANDER: Verlängerung der BVfK-Partnerkondition: Wie ich Ihnen ja bereits in unserem Newsletter vom 27.06. berichten durfte, haben wir gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Santander Consumer Bank AG eine Sonderkondition für die angeschlossenen BVfK-Mitgliedsbetriebe mit Einstiegskonditionen ab 2,99% vereinbart. Regulär würde diese Aktion per 31.07. beendet. Wir konnten die SCB jedoch aufgrund der positiven Resonanz motivieren , die Sonderaktion bis 30.09.2015 zu verlängern und Ihnen weiterhin die Möglichkeit zu geben, attraktive Erträge aus Finanzdienstleistungen für Ihren Handel zu erzielen.

Dies alles wie gewohnt in Umsetzung des Satzungsauftrgs, Ihren Kfz-Handel zu fördern, oder besser gesagt: "Alles Gute für Ihren Autohandel!"

 

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

Hauptgeschäftsstelle  Bundeskanzlerplatz / Reuterstr.241   D-53113  Bonn  

Tel.: 0228 85 40 90 Fax: 0228 85 40 929 Mail: a.klein@bvfk.de